Schlüsselzahl B197
Im Zuge der Elektromobilität denkt die Regierung nun um. Zukünftig soll jeder Fahrschüler seinen Führerschein grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug machen, später aber dennoch Schaltwagen fahren dürfen.
Möglich wird das über eine in die Fahrausbildung integrierte Schulung auf einem Schaltwagen.
Der Führerscheinbewerber absolviert z.B. während seiner Ausbildung 10 Fahrstunden + eine 15 minütige Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (siehe Grafik “B197 integrierte Schulung).
Nach bestandener Prüfung bekommt er die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erteilt. Das bedeutet, dass er nun Schaltwagen und Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darf.
Wichtig: Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 (abgekürzt B197) muss beim Landratsamt beantragt werden !
Bei einer “normalen Anmeldung” für die Klasse B müssen die Fahrschule und das Landratsamt davon ausgehen, dass eine Ausbildung auf einem Schaltwagen gewünscht ist.
Werden durch die integrierte Schulung mehr Fahrstunden benötigt ?
Die nachfolgende Grafik zeigt, dass man davon ausgehen kann, dass durch die integrierte Schaltschulung nicht mehr Fahrstunden benötigt werden.
Wird der Führerschein damit schwerer oder leichter ?
Diese Frage liegt natürlich immer im Auge des Betrachters und kann nicht pauschal beantwortet werden. Da sich der Fahrschüler zunächst aber nicht mit dem Schalten beschäftigen muss, wird davon ausgegangen, dass die Ausbildung eher leichter wird.
Darf ich mit der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 auch Schaltwagen im Ausland fahren ?
Ja ! Die Schlüsselzahl 197 ist eine nationale Schlüsselzahl. Sie ist im Ausland belanglos !
Gibt es Nachteile durch die Schlüsselzahl 197 ?
Ja die gibt es ! Sollte sich ein Inhaber der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 dazu entscheiden eine auf der Klasse B aufbauende Führerscheinklasse wie z.B. “Auto mit Anhänger” (BE), “LKW” (C1, C1E, C, CE) oder Bus (D1, D1E, D, DE) zu erwerben, bekommt er für diese Klasse einen Automatikeintrag, wenn diese Klasse auf einem Fahrzeug mit automatisiertem Getriebe erworben wurde.
In dieser Klasse darf derjenige dann keine Schaltfahrzeuge fahren !
Hierbei ist zu bedenken, dass z.B. so gut wie alle Fahrschul-LKWs über ein automatisiertes Getriebe verfügen.
Somit kann es möglich sein, dass vor der LKW Ausbildung eine erneute Klasse B Prüfung mit einem Schaltwagen notwendig wird !