Weiterbildung
Wer muss sich weiterbilden ?
Kraftfahrer mit einem Führerschein der LKW- oder Busklassen, die Fahrten im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen, müssen ihre Kenntnisse alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung auffrischen.
Ausnahmen:
Die für die Grundqualifikation genannten Ausnahmen gelten auch für die Weiterbildung.
Wie lange dauert die Weiterbildung ?
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu je 60min und ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Sie muss bei einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert werden, die nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung ausstellt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Unsere Fahrschule ist als anerkannte Ausbildungsstätte für diese Weiterbildung dem Landratsamt Freudenstadt bekannt.
Wann muss ich mich weiterbilden ?
Wer den Führerschein neu erwirbt, muss die Weiterbildung binnen fünf Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren.
Besitzständler mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse
- D1, D1E, D oder DE vor dem 10. September 2008
- C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009
müssen die erste Weiterbildung bis 9. September 2013 (D-Klassen) bzw. 9. September 2014 (C-Klassen) absolvieren.
Sonderfall:
Besitzer eines Führerscheins mit der Befristung der Fahrerlaubisklassen
- D1, D1E, D oder DE zwischen 10.09.2013 und 09.09.2015
- C1, C1E, C oder CE zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016
müssen die erste Weiterbildung erst zum Fristende absolvieren.
So wird ein Gleichlauf der Befristung der Fahrerlaubnis mit der Weiterbildungsfrist hergestellt, und es muss innerhalb von fünf Jahren nur ein neuer Scheckkartenführerschein ausgestellt werden.
Weiterbildungsthemen
Wir bieten für die Weiterbildung verschiedene Themen an. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Themen an die individuelle Bedürfnisse der Firma anzupassen. Die dargestellten Weiterbildungsthemen zeigen nur einen kleinen Auszug der möglichen Kurse:
- Eco Training (als Theorie- und Praxiskurs möglich)
- (Sozial) Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (als Theorie- und Praxiskurs möglich)
- Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi
- Ladungssicherung
- Fahrergesundheit, Rückengerechtes Arbeiten, Unfall Verhütungs Vorschriften
- Fachbezogene Erste Hilfe, Rettung aus dem LKW, Rettungssimulator
- Digitales Kontrollgerät
- ...
Veranstaltungsort
Grundsätzlich finden die Weiterbildungen bei uns in der Fahrschule statt. Praxisthemen natürlich außerhalb. Es besteht aber die Möglichkeit, dass wir und unsere Partner die Schulungen z.T. bei Ihnen vor Ort durchführen.
Grundqualifikation
Wer braucht die Grundqualifikation ?
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt zusätzlich zum gültigen Führerschein mit den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) bzw. C1, C1E,C oder CE (LKW) auch einen Nachweis der Grundqualifikation.
Ausnahmen:
Bestimmte Fahrten sind ausgenommen, z.B. Fahrten von Polizei, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste oder land- und forstwirtschaftlicher Verkehr. Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende sind zur Beförderung von Material und Ausrüstung zur Berufsausübung ausgenommen, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Wann gilt die Regelung ?
Der Erwerb der Grundqualifikation ist für alle Fahrer verpflichtend, die ihre Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse:
- D1, D1E, D oder DE ab dem 10. September 2008
- C1,C1E, C oder CE ab dem 10. September 2009
neu erworben haben. Wer vor diesem Stichtag einen Führerschein der Klassen D oder C erworben hat, muss keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").
Was muss ich tun ?
Für den Erwerb der Grundqualifikation durch Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) gibt es drei Möglichkeiten:
- Dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.
- "Große" IHK Prüfung (theoretische Prüfung 240min, praktische Prüfung 210min)
- Beschleunigte Grundqualifikation durch IHK Prüfung mit Vorbereitung bei anerkannter Ausbildungsstätte
(Kursdauer 140 Stunden zu je 60min mit Fahrpraxis, theoretische Prüfung von 90min).
Wir arbeiten mit verschiedenen anerkannten Ausbildungsstätten zusammen und informieren hier gerne !
Anerkannte Ausbildungsstätten
Als anerkannte Ausbildungsstätten für die Aus- und Weiterbildung zur Berufkraftfahrerqualifikation sind gesetzlich anerkannt:
Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (LKW) oder DE (Bus).
Behördenfahrschulen, z.B. Bundeswehr - Fahrschulen.
Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen und von der IHK anerkannt sind.
Träger einer Umschulung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" mit Anerkennung der IHK.
Daneben gibt es weitere Stellen, die auf gesonderten Antrag behördlich als Ausbildungsstätte anerkannt wurden.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg
Befreiung von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz...
In der Vergangenheit wurde immer wieder das Gerücht gestreut, dass Angehörige von Feuerwehren, Rettungsdiensten... ebenfalls vom EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz betroffen sind.
Aus dem unten dargestellten Gesetzestext §1 (2) Satz 2+3 wird jedoch deutlich, dass dies nicht der Fall ist !
Mehr Informationen zum EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz unter:
www.eu-bkf.de