Klasse C und C1E
Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 18 Jahre. Mit der Klasse C1 ist man zum Fahren aller Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen berechtigt. Das heißt, es dürfen leichte LKWs gelenkt werden. Zusätzlich sind Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg inbegriffen.
Wer mit schwereren Anhängern fahren möchte benötigt einen Anhängerführerschein, die Klasse C1E.
Diese Klasse enthält zuerst einmal eine Anhänger-Berechtigungen der Klasse C1.
Zusätzlich sind Anhänger der Klasse BE enthalten, deren zul. Gesamtmasse über 3,5t liegt.
Allerdings muss beachtet werden, dass das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination
(zul. Gesamtgewicht Auto + zul. Gesamtgewicht Anhänger) in beiden Fällen 12 Tonnen nicht überschreiten darf.
Klasse C und CE
Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 21 Jahre. (18 Jahre im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder für Einsatzfahrer der Feuerwehr, THW...) Mit der Klasse C ist man zum Fahren aller LKWs, ohne Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts, berechtigt. Auch hier sind wieder Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg inbegriffen.
Wer mit schwereren Anhängern fahren möchte, benötigt wieder die ergänzende Anhänger-Berechtigung und somit die Klasse C E. Diese Klasse berechtigt dann zum Fahren sämtlicher Glieder- und Sattelzüge.
Des weiteren ist zu beachten, dass für den gewerblichen Güterverkehr (mit Fahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen) ein Mindestalter von 21 Jahren gilt. Auch hierzu gibt es eine Ausnahme: Wer die Ausbildung zum anerkannten Berufskraftfahrer abgeschlossen hat, darf bereits ab 18 Jahren im gewerblichen Güterverkehr tätig sein.