Klasse L
Die Klasse L umfasst:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.
Ausbildung / Prüfung: Sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung finden nur in der Theorie statt.
Ein praktisches Fahren ist nicht erforderlich.
Klasse T
Zugmaschinen, mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von max. 60 km/h,
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.