Die Klasse L umfasst:
  
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
    
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, 
auch mit Anhänger.

Ausbildung / Prüfung: Sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung finden nur in der Theorie statt. 
Ein praktisches Fahren ist nicht erforderlich.

Klasse T

Zugmaschinen, mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von max. 60 km/h,
    
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.