Mofa
Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 15 Jahre. Mit der Mofa-Prüfbescheinigung ist man zum Lenken von Zweirädern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) und einem Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor berechtigt.
Klasse AM
Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 16 Jahre.
Es ist eine Ausbildung sowie Prüfung in Theorie und Praxis erforderlich.
Mit der Klasse AM ist man zum Fahren von:
- ZWEIRÄDRIGE Kleinkrafträder wie z.B. Moped, Mokick
- DREIRÄDRIGE Kleinkrafträder
- VIERRÄDRIGE Leichtkrafträder
berechtigt.
Erläuterungen:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³. Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren50 cm³;• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Achtung ! Früher durfte mit dem Führerschein Klasse 4 ein Zweirad bis 50 km/h gefahren werden. Die neue Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt nur für Kleinkrafträder mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2002. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einer Erstzulassung vor dem 01.01.2002 dürfen auch mit der Klasse AM gefahren werden.
Klasse A1
Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 16 Jahre. Die Klasse A1 enthält die Klasse AM. Die Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern bis 125ccm Hubraum. Ein späterer Stufenaufstieg in die Klasse A2 ist möglich.
Erläuterungen:
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Klasse A2
Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 18 Jahre. Mit der Klasse A2 ist man zum Fahren aller Krafträder mit und ohne Beiwagen berechtigt. Allerdings dürfen 35 kW nicht überstiegen werden. Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.
Stufenaufstieg:
Nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 wird für den Aufstieg in die Klasse A2 das Bestehen einer praktischen Prüfung verlangt.
Es sind weder Theorieprüfung noch Sonderfahrten erforderlich.
Der Fahrlehrer hat sich lediglich vom Fahrkönnen des Bewerbers durch Übungsstunden zu überzeugen.
Klasse A
Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 24 Jahre. Diese Fahrerlaubnis berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Stufenaufstieg:
Nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 wird für den Aufstieg in die Klasse A das Bestehen einer praktischen Prüfung verlangt.
Es sind weder Theorieprüfung noch Sonderfahrten erforderlich.
Der Fahrlehrer hat sich lediglich vom Fahrkönnen des Bewerbers durch Übungsstunden zu überzeugen.
Damit entfällt auch der bis 19.01.2013 geltende automatische Aufstieg zu leistungsunbeschränkten Krafträdern nach Ablauf von zwei Jahren seit Erteilung der Fahrerlaubnis.